Rechtsanwaltsordnung

§ 1 Zulassung:

Die Qualifikation eines Individuums als Anwalt erfordert den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung, die dem Anwärter ein umfassendes Verständnis der Rechtsordnung des Staates Los Santos bescheinigt. Diese Prüfung stellt sicher, dass angehende Anwälte über spezifische und tiefgehende Kenntnisse des rechtlichen Rahmens der Stadt verfügen.

Während seiner gesamten beruflichen Laufbahn muss ein Anwalt stets im Besitz einer gültigen Anwaltslizenz sein, um seine Dienste legal anbieten zu können.

Die Entziehung der Anwaltslizenz kann durch das Department of Justice erfolgen, wenn der Anwalt:

  • Eine Straftat begeht, die unvereinbar mit seiner anwaltlichen Tätigkeit ist.
  • Sich als ungeeignet für den Beruf erweist, basierend auf seinem Verhalten und seiner beruflichen Integrität.
  • Nach einem Gerichtsurteil ein Grundrecht verliert.
  • Eine Verbindung eingeht, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährdet.

Eine andere Bestimmung der Rechtsanwaltsordnung zumindest fahrlässig verletzt.

§ 2 Arbeitsweise:

Der Anwalt hat die Pflicht, seinen Beruf gewissenhaft und professionell auszuüben, ohne sich unsachlich zu verhalten. Dies umfasst die Verpflichtung, stets die ethischen Grundsätze des Anwaltsberufs zu wahren.

Ein Anwalt ist dazu berechtigt, einen Mandanten zu vertreten, sobald dieser einen Anwalt anfordert.

Das Mandat gewährt dem Anwalt das Recht, seinen Mandanten sowohl vor Gericht als auch außerhalb der Gerichtssäle zu vertreten. Die Vertretung des Mandanten ist jedoch nur in dessen Anwesenheit gestattet.

Jede Person, die ein Mandat begleitet, hat das Recht, Einblick in sämtliche Haupt- und Nebenakten sowie Beweismittel zu erhalten. Darüber hinaus können auch die behördlichen Akten des Mandanten eingesehen werden.

§ 3 Schweigepflicht:

Die anwaltliche Schweigepflicht erstreckt sich auf die Verpflichtung, sämtliche relevanten Informationen und Umstände, die dem Anwalt im Rahmen der Mandatsausübung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung dient dem Schutz der Interessen des Mandanten und der Wahrung des Anwaltsgeheimnisses.

§ 4 Erneuerung der Lizenz:

Nach erhalt der Anwaltzlizenz muss diese nach 30 Tagen einmalig Erneuert werden. Eine Verlängerung der Lizenz ist möglich, sofern eine Gebühr beim Department of Justice entrichtet wird. Die Verlängerung erfolgt ohne erneute Prüfung der Qualifikation des Anwalts.

§ 5 Lizenzgebühr:

Die Gebühr für die Beantragung einer Anwaltslizenz beträgt 30.000 $. Diese Gebühr ist beim Antragsprozess zu entrichten.

Bei der Verlängerung einer Anwaltslizenz beträgt die Gebühr 15.000 $. Diese Gebühr ist beim Department of Justice zu entrichten, um die Gültigkeit der Lizenz zu verlängern.

§ 6 Kanzlei

  1. Arbeiten mehrere Rechtsanwälte auf Dauer zusammen, so sind diese verpflichtet eine Kanzlei zu gründen.,
  1. Eine Rechtsanwaltskanzlei ist ein Gewerbe.,
  1. Eine Kanzlei ist berechtigt, weitere Rechtsanwälte einzustellen.

§ 7 Mandatsvertrag

  1. Der Mandatsvertrag ist unerlässlich. Wer diesen nicht vorliegen hat, darf nicht als Anwalt tätig werden.
  1. Der Mandatsvertrag regelt einen Vertrag zwischen Anwalt und Mandant.

    Der Mandatsvertrag muss folgendes beinhalten:
  • Name des Mandanten
  • Gegenstand des Vertrages
  • Zeitraum des Vertrages
  • Fallbezogene Aktenzeichen
  • Entgelt Vergütung
  1. Wer ohne Vorlage des Mandats Vertrages tätig wird, handelt widerrechtlich und wird mit einer Geldstrafe bestraft:,
  1. Bei wiederholtem Vergehen kann das DOJ die Anwaltslizenz prüfen lassen und ggf. die Anwaltslizenz abnehmen.

§ 8 Zwangsmaßnahmen

  1. Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung bestimmt sind, wird eine gerichtliche Maßnahme verhängt.
  1. Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine gerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
  1. Eine anwaltsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Rechtsanwalt zur Zeit der Tat nicht diesem Gesetz unterstand.
  1. Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind:
  • Verwarnung
  • Verweis
  • Geldbuße bis zu hunderttausend Dollar
  • Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer bis zu vier Wochen tätig zu werden
  • Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft
  1. Die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

§ 9 Berufsverbot

Ein Berufsverbot ist auszusprechen:

  • Wenn ein Rechtsanwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
  • Wenn ein Rechtsanwalt durch rechtskräftiges Urteil aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen ist und seit Rechtskraft des Urteils noch nicht verhjährt ist.
  • Wenn ein Rechtsanwalt sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben.