Grundgesetz von San Andreas
Artikel 1 - Menschenwürde
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Die nachfolgenden Artikel des Grundgesetzes binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2 - Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Gesetz verstößt.
- Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3 - Gleichheit vor dem Gesetz
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Alle Geschlechter sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 4 - Religionsfreiheit
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
- Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 5 - Pressefreiheit
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Bürger mit einem amtlichen Presseausweis haben alleinig das Recht Sperrzonen zu betreten, um eine gesonderte Berichterstattung zu ermöglichen. Der Aufenthalt von Presseangehörigen in Einsatz-, Gefahren- oder Sperrbereichen ist bis zur von den zuständigen Behörden eingerichteten Absperrung zulässig. Die Anordnungen der Einsatzleitung sind zu beachten.
Artikel 6 - Freiheit von Beruf
- Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
- Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Artikel 7 - Versammlungsfreiheit
- Alle Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Recht findet Ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Grundrechte.
Artikel 8 - Unverletzlichkeit der Wohnung
- Die Wohnung ist unverletzlich.
- Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter oder Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Artikel 9 - Eigentum
- Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Artikel 10 - Waffenrecht
- Da eine wohlgeordnete und gut regulierte Miliz ein wesentliches Fundament für die Sicherheit und den Schutz eines freien Staates bildet, wird das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, als ein durch Gesetz garantiertes Grundrecht anerkannt.
- Dieses Recht dient der Wahrung der Freiheit, der Verteidigungsfähigkeit sowie dem Schutz der öffentlichen Ordnung. Es steht allen Bürgern zu, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Besitz und die Führung von Waffen erfüllen.
- Der Staat ist befugt, im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Verbrechensbekämpfung und der Aufrechterhaltung der Ordnung Regelungen zu erlassen, die Art, Umfang und Bedingungen des Waffenbesitzes und der Waffenführung näher bestimmen.
- Eine vollständige Aufhebung des Rechts auf Waffenbesitz und -tragen ist unzulässig. Einschränkungen dürfen nur erfolgen, soweit sie dem Schutz des Gemeinwesens und der Sicherheit der Bürger dienen und verhältnismäßig sind.
Artikel 11 - Immunität
- Mitglieder der Behörden, welche unmittelbar zur Strafverfolgung zählen, sind von der unmittelbaren Strafverfolgung befreit, hierzu zählen:
- Der Chief of Justice, Minister of Justice und Deputy Minister of Justice,
- der Chief of Police,
- der Chief of Medical Department,
- General of the Army,
- FIB Director.
- Die Immunität kann durch einen Mehrheitsentschluss der Richterschaft, des Ministers of Justice und des Deputy Ministers of Justice aufgehoben werden. Der Mehrheitsentschluss kann die Immunität auch rückwirkend aufheben.
Artikel 12 - Verbot der Folter
- Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 13 - Meinungsfreiheit
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Gesetzen des Staates San Andreas.
Artikel 14 - Staatsform
- Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein demokratischer und sozialer Staat.
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 15 - Verwirkung der Grundrechte
- Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere der Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, oder das Eigentum zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und Ihr Ausmaß werden allein durch den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika ausgesprochen.
Artikel 16 - Gesetzgebung
- Die Gesetze des Staates San Andreas werden durch das Department of Justice beschlossen.
- Gesetzesänderungen sind nach Beschluss öffentlich zu verkünden. Änderungen treten frühestens 12 Stunden nach Ankündigung in Kraft.