(1) Bestimmte Arzneimittel gelten im Bundesstaat San Andreas als rezeptpflichtig und dürfen ausschließlich durch approbierte Ärztinnen und Ärzte verordnet werden.
(2) Die Ausstellung eines Rezepts hat auf nachvollziehbarer medizinischer Grundlage zu erfolgen.
(3) Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne vorherige Diagnose und Prüfung ist untersagt.
(4) Rezepte sind zu dokumentieren und enthalten mindestens:
a) Name des Patienten (sofern bekannt),
b) Name des verschriebenen Medikaments,
c) Dosierung und Verwendungsdauer,
d) Diagnose des Patienten
e) Name und Unterschrift des ausstellenden Arztes.
(5) Die Weitergabe von Medikamenten an nicht berechtigte Dritte ist strengstens verboten und gilt als Lizenzvergehen.
(6) Zu Absatz 3 §9.4 Absatz c ist zu ergänzen:
a) Ein ärztliches Attest zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist alle sieben (7) Tage zu erneuern. Die Ausstellung eines neuen Attests bedarf einer erneuten Testung. Diese Testung muss in einem Zeitrahmen von 72 Stunden nach Ablauf der vorherigen stattfinden. Dieser Zeitrahmen darf nicht unter- oder überschritten werden.
b) Die Verschreibung von medizinischem Cannabis darf pro Rezept eine maximale Tagesdosis von fünf (5) Einheiten nicht überschreiten.