Allgemeine gesetzliche Bestimmungen

§1 Geltungsbereich

  1. Die Wirksamkeit der Gesetzesfassung erstreckt sich über den Staat San Andreas, die Stadt Los Santos und alle angrenzenden Gewässer in einem Umkreis von 10 Seemeilen und alle darin liegenden Inseln.
  2. Die Insel Cayo Perico wird als souveräner Staat anerkannt, die Gesetzesfassung des Staates Andreas findet dort keine Anwendung.

 

§2 Strafverfolgung

  1. Das Recht und die damit einhergehende Strafverfolgung werden in dieser Gesetzesfassung definiert und sind nach den dort festgehaltenen Kriterien nachzuweisen.
  2. Die Verfolgung einer Straftat erfolgt unabhängig von der Kenntnis des Täters über das geltende Gesetz.
  3. Eine Tat ist zu der Zeit und an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte gehandelt werden müssen. Wann Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
  4. Jeder Bürger, der eine Straftat plant, einleitet oder verübt, ist als Täter anzusehen und wird demnach bestraft.
  5. Wer andere zu einer Straftat aufruft, anstiftet oder zwingt, macht sich ebenfalls strafbar und wird wie bei eigener Durchführung der strafbaren Handlung bestraft.
  6. Wer vorsätzlich einen Straftäter bei der Begehung einer Straftat unterstützt, macht sich der Beihilfe strafbar und wird als Mitbeklagter analog dem Täter bestraft.

 

§3 Notwehr

  1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
  2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
  3. Damit die Notwehr gewertet werden kann, muss vor oder unmittelbar nach dem Begehen der Straftat Anzeige bei der zuständigen Behörde vorliegen. 

§4 Hausrecht

  1. Das Hausrecht umfasst das Recht auf Schutz des eigenen Wohnbereichs und Firmenbereichs und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Öffentlichkeit gestattet und wenn er vermehrt wird sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht zu verwehren oder ein Zutrittsrecht abhängig von der Erfüllung einer Bedingung zu machen.
  2. Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen. 
  3. Den Angestellten der jeweiligen staatlichen Einrichtungen ist es gestattet, das Hausrecht auszuüben.
  4. Beamten der Exekutive, Judikative, und Legislative steht unter besonderen Bedingungen frei, trotz eines Hausverbots, Wohnbereiche und Firmenbereiche ohne Befugnis zu betreten, das öffentliche Interesse des Betretens muss in Wort, Schrift oder durch Sondersignale geäußert werden.

 

§5 Naturschutzgebiete

  1. Die Gebiete vor dem Fort Zancudo (Östlich vom Highway und nördlich der Querstraße vom East-Highway, richtung Fort Zancudo Haupteingang) und das Gebiet im Norden von Paleto Bay (Nördlichster Strand der Insel mit dem Sport Parkour direkt am Strand) gelten als Naturschutzgebiet.
  2. Dieses Gebiet darf nicht mit Kraftfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser befahren werden. Die Kontrolle obliegt hier den exekutiven Behörden. Ein zuwiderhandeln kann eine Durchsuchung und die Beschlagnahmung des Kraftfahrzeuges nach sich ziehen.