Handelsgesetzbuch
§1 Allgemeines
- Jeder Bürger ist verpflichtet, sich unverzüglich beim Department of Justice zu melden, wenn er ein Unternehmen erwirbt oder eröffnet.
- Alle Unternehmen und deren Zweigstellen müssen im Handelsregister des Staates San Andreas eingetragen sein.
- Unternehmen, die sich nicht registrieren lassen oder die Registrierung nicht rechtzeitig fortführen, werden mit einer Geldstrafe von $2.500 pro Tag belegt.
- Das Department of Justice hat als letzte Instanz das Recht, Verträge und Klauseln zu überprüfen und diese als wirksam oder unwirksam zu erklären.
- Das Federal Investigation Bureau ist dazu befugt, Unternehmen zu kontrollieren.
- Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen im Staate San Andreas, welche hier geschäftstätig sind.
§2 Handelsregister
- Zur Registrierung eines Unternehmens sind die Namen und Kontaktdaten des Inhabers, der Geschäftsleitung, der Standort des Gewerbes und nur die Namen aller Mitarbeiter erforderlich.
- Die Eintragung in das Handelsregister berechtigt das Unternehmen zur Führung seiner Geschäfte.
- Die Eintragung muss monatlich erneuert werden und erfordert bei Aufforderung die Vorlage der Bilanzen.
§3 Inhaber
- Der registrierte Inhaber und die Geschäftsführung haften für das Unternehmen. Jeder Wechsel des Unternehmens Eigentums muss dem Department of Justice sofort gemeldet und im Handelsregister vermerkt werden.
§4 Geschäftszweck
- Jeder Betrieb darf nur für sein spezifisches Geschäft geeignete Waren erwerben, vertreiben oder handeln.
- Bei Verstößen kann eine Geldstrafe von bis zu $10.000 verhängt und die Gewerbelizenz entzogen werden. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Neuausstellung der Gewerbelizenz auf unbestimmte Zeit verwehrt werden.
§5 Gewerbelizenz und Steuern
- Unternehmen, die sich neu in das Gewerberegister eintragen lassen, erhalten für die ersten drei Monate den Status eines vorläufigen Gewerbes. Während dieses Zeitraums beträgt die monatliche Lizenzgebühr pauschal $10.000.
- Nach Ablauf der ersten drei Monate führt das Department of Justice eine Gewerbeprüfung durch. Grundlage der Prüfung ist der Median des monatlichen Umsatzes der vergangenen drei Monate.
- Auf dieser Basis erfolgt die Einstufung der Gewerbeklasse:
- Kleingewerbe, wenn der Median Umsatz bis zu $300.000 beträgt,
- Großgewerbe, wenn der Median Umsatz über $300.000 beträgt.
- Ab dem Folgemonat nach der Einstufung gelten folgende Lizenzgebühren:
- Kleingewerbe: $15.000 pro Monat,
- Großgewerbe: $30.000 pro Monat.
- Jedes Unternehmen ist verpflichtet, dem Department of Justice seine vollständigen Finanzunterlagen offenzulegen. Die Unterlagen müssen sämtliche Einnahmen sowie Ausgaben enthalten und in einer Prüfung geeigneter Form vorgelegt werden.
- Das Department of Justice ermittelt aus den offengelegten Unterlagen den Reingewinn als Differenz zwischen Einnahmen und anerkannten Ausgaben. Vom Reingewinn wird eine Steuer in Höhe von 5% erhoben. Die Steuern müssen jeden Monat bis zum zehnten des Monats abgegeben werden.
- Als anerkannte Ausgaben gelten insbesondere:
- Kosten für den Unternehmens Fuhrpark,
- Einkäufe bei der Logistik.
- Nicht anerkannte Ausgaben sind:
- Mitarbeitergehälter.
§6 Illegalität und strafrechtliche Verfolgung
- Inhaber müssen alle Steuer- und Strafzahlungen in den dafür vorgesehenen oder angeordneten Fristen fristgerecht leisten.
- Unternehmen sind dazu verpflichtet, Auflagen einzuhalten und ehrliche Geschäftsunterlagen zu führen, ein Verstoß kann durch eine Strafzahlung bestraft werden.
- Verstöße gegen Fristen können erhebliche Strafgebühren zur Folge haben.
- Unternehmen, die in strafrechtliche Aktivitäten verwickelt sind, verlieren ihre Gewerbelizenz auf gerichtlichen Beschluss.
- Wer Unternehmensbücher fälscht, unrechtens verändert oder komplett zerstört, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.