Handelsgesetzbuch

§1 Allgemeines

  1. Jeder Bürger ist verpflichtet, sich unverzüglich beim Department of Justice zu melden, wenn er ein Unternehmen erwirbt oder eröffnet.
  2. Alle Unternehmen und deren Zweigstellen müssen im Handelsregister des Staates San Andreas eingetragen sein. 
  3. Unternehmen, die sich nicht registrieren lassen oder die Registrierung nicht rechtzeitig fortführen, werden mit einer Geldstrafe von $2.500 pro Tag belegt.
  4. Das Department of Justice hat als letzte Instanz das Recht, Verträge und Klauseln zu überprüfen und diese als wirksam oder unwirksam zu erklären.
  5. Das Federal Investigation Bureau ist dazu befugt, Unternehmen zu kontrollieren.
  6. Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen im Staate San Andreas, welche hier geschäftstätig sind.

 

§2 Handelsregister

  1. Zur Registrierung eines Unternehmens sind die Namen und Kontaktdaten des Inhabers, der Geschäftsleitung, der Standort des Gewerbes und nur die Namen aller Mitarbeiter erforderlich.
  2. Die Eintragung in das Handelsregister berechtigt das Unternehmen zur Führung seiner Geschäfte.
  3. Die Eintragung muss monatlich erneuert werden und erfordert bei Aufforderung die Vorlage der Bilanzen.

 

§3 Inhaber

  1. Der registrierte Inhaber und die Geschäftsführung haften für das Unternehmen. Jeder Wechsel des Unternehmens Eigentums muss dem Department of Justice sofort gemeldet und im Handelsregister vermerkt werden.

 

§4 Geschäftszweck

  1. Jeder Betrieb darf nur für sein spezifisches Geschäft geeignete Waren erwerben, vertreiben oder handeln.
  2. Bei Verstößen kann eine Geldstrafe von bis zu $10.000 verhängt und die Gewerbelizenz entzogen werden. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Neuausstellung der Gewerbelizenz auf unbestimmte Zeit verwehrt werden. 

 

§5 Gewerbelizenz und Steuern

  1. Unternehmen, die sich neu in das Gewerberegister eintragen lassen, erhalten für die ersten drei Monate den Status eines vorläufigen Gewerbes. Während dieses Zeitraums beträgt die monatliche Lizenzgebühr pauschal $10.000.
  2. Nach Ablauf der ersten drei Monate führt das Department of Justice eine Gewerbeprüfung durch. Grundlage der Prüfung ist der Median des monatlichen Umsatzes der vergangenen drei Monate.
  3. Auf dieser Basis erfolgt die Einstufung der Gewerbeklasse:
    1. Kleingewerbe, wenn der Median Umsatz bis zu $300.000 beträgt,
    2. Großgewerbe, wenn der Median Umsatz über $300.000 beträgt.
  4. Ab dem Folgemonat nach der Einstufung gelten folgende Lizenzgebühren:
    1. Kleingewerbe: $15.000 pro Monat,
    2. Großgewerbe: $30.000 pro Monat.
  5. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, dem Department of Justice seine vollständigen Finanzunterlagen offenzulegen. Die Unterlagen müssen sämtliche Einnahmen sowie Ausgaben enthalten und in einer Prüfung geeigneter Form vorgelegt werden.
  6. Das Department of Justice ermittelt aus den offengelegten Unterlagen den Reingewinn als Differenz zwischen Einnahmen und anerkannten Ausgaben. Vom Reingewinn wird eine Steuer in Höhe von 5% erhoben. Die Steuern müssen jeden Monat bis zum zehnten des Monats abgegeben werden.
  7. Als anerkannte Ausgaben gelten insbesondere:
    1. Kosten für den Unternehmens Fuhrpark,
    2. Einkäufe bei der Logistik.
  8. Nicht anerkannte Ausgaben sind:
    1. Mitarbeitergehälter.

 

§6 Illegalität und strafrechtliche Verfolgung

  1. Inhaber müssen alle Steuer- und Strafzahlungen in den dafür vorgesehenen oder angeordneten Fristen fristgerecht leisten.
  2. Unternehmen sind dazu verpflichtet, Auflagen einzuhalten und ehrliche Geschäftsunterlagen zu führen, ein Verstoß kann durch eine Strafzahlung bestraft werden.
  3. Verstöße gegen Fristen können erhebliche Strafgebühren zur Folge haben.
  4. Unternehmen, die in strafrechtliche Aktivitäten verwickelt sind, verlieren ihre Gewerbelizenz auf gerichtlichen Beschluss.
  5. Wer Unternehmensbücher fälscht, unrechtens verändert oder komplett zerstört, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.