Betäubungsmittelgesetz
Das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, ist eine rechtliche Regelung, die sich mit verschiedenen Aspekten im Umgang mit bewusstseinsverändernden Substanzen befasst. Diese Regelungen betreffen den Besitz, den Handel sowie die Herstellung oder den Anbau solcher Substanzen. Im folgenden Text wollen wir genauer auf die verschiedenen Abschnitte dieses Gesetzes eingehen.
Strafmaß
Jeglicher illegale Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (§2, §3, §3.1, §3.2 des BtMG) sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bestraft. Hierzu zählt auch der Versuch, dieser ist ebenfalls strafbar.
Insgesamt stellt das Betäubungsmittelgesetz eine umfassende rechtliche Grundlage dar, um den Umgang mit bewusstseinsverändernden Substanzen zu regeln und sicherzustellen, dass dies im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit geschieht. Es definiert klare Grenzen für Besitz, Herstellung und Handel und ermöglicht gleichzeitig Ausnahmen für den Eigenbedarf sowie für kontrollierte wissenschaftliche und medizinische Zwecke.
Anlage I (Stoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln)
- Methylamin
- Phenylaceton
- Lysergid
- Mutterkorn
- Mohnpflanze
- Koksblatt
- Cannabis
Anlage II ( Betäubungsmittel)
- Ecstasy
- Tilidin jeglicher Art
- Opium jeglicher Art
- LSD jeglicher Art
- Kokain jeglicher Art
- Meth
- Joints jeglicher Art